Wer in Oberkirch ein legales Silvesterfeuerwerk abbrennen will, der muss um die historische Innenstadt, den Rundling, ebenso einen Bogen machen wie um Kirchen, Pflegeheime und das Areal von Grund- und Werkrealschule: Dort besteht ein Böllerverbot, da allerdings von vielen ignoriert wurde. "Es gab immer wieder Beschwerden, dass Feuerwerkskörper abgefeuert wurden", erläuterte Sachgebietsleiterin Linda Harter in der Ratssitzung am Montag.
Stadt will deutlicher aufs Feuerwerksverbot hinweisen
Sie stellte dem Gemeinderat die Kommunikationsstrategie vor, mit der die Stadt die Bürger noch deutlicher auf das Verbot hinweisen will: Neben Aufstellern in der Innenstadt setzt sie auf das Verteilen von Flyern, auf Anschreiben an die Anwohner und auf Veröffentlichungen in Amtsblatt, auf der Homepage und in Social Media. "Wir wollen sensibilisieren und informieren." Die Fachwerkgebäude wie auch die Kirchen seien sehr stark brandgefährdet.
Das Verbot in diesen Bereichen ist keine Oberkircher Besonderheit, sondern es wird im Sprengstoffgesetz bundesweit geregelt: Das Abbrennen pyrotechnische Gegenstände ist in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen und von besonders brandempfindlichen Gebäuden untersagt. Diese Vorgaben seien in der Bevölkerung aber nur selten bekannt, und durch die bisherige Kommunikation im Rundblick hätten nicht alle erreicht werden können.
Feuerwerk bundesweit in der Nähe brandempfindlicher Gebäude verboten
Stephan Zillgith (Grüne), der "alle Jahre wieder den gleichen Antrag gestellt hatte", fand die Vorgehensweise der Stadt "löblich". Das A und O sei aber, wie das Verbot kontrolliert werde. "Durch die Ortspolizei Zillgith", antwortete Michael Braun (CDU) und hatte die Lacher auf seiner Seite.
Karlheinz Menzel (FWV) riet, den Text "Das Abschießen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist aus Sicherheitsgründen in der Oberkircher Fußgängerzone/Innenstadt am 31. Dezember und 1. Januar verboten" nicht nur auf Deutsch, "sondern in sehr viel mehr Sprachen" abzudrucken.
Stadtrat rät: Hinweise nicht nur auf Deutsch aufdrucken
Eveline Seeberger (CDU) hielt die Datumsangabe für irreführend. Das Abbrennen von Feuerwerk sei nämlich das ganze Jahr über verboten. "Da haben Sie Recht", antwortete Linda Harter. Außerhalb von Silvester und Neujahr brauche man eine Erlaubnis, ein Feuerwerk zünden zu dürfen.
Es drohen bis zu 10.000 Euro Bußgeld
Wer das Verbot nicht beachtet, dessen Feuerwerkskörper können die Behörden beschlagnahmen und vernichten. Neben Platzverweisen drohen zudem Bußgelder bis zu 10.000 Euro. Simone Kiefer (BfO) fragte nach, ob man die Verbotszone nicht noch um ein "Kürvchen", den Bereich um die "Flohkiste", erweitern könnte. Laut Fachbereichsleiterin Clarissa Isele umfasst die Zone aber nur die gesetzlich vorgeschriebenen Bereiche. Dabei bleibt es in diesem Jahr laut OB Gregor Bühler auch – eine Erweiterung im kommenden Jahr schloss er aber nicht aus.