Bis 2030 sollen 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt werden – so will es die Bundesregierung. Schon bei der Klimakonferenz von Paris 2015 haben sich 197 Staaten einvernehmlich auf eine Begrenzung der Erderwärmung auf unter 2 Grad Celsius – möglichst unter 1,5 Grad Celsius – geeinigt. Ein Ziel, das die Bundesregierung bis 2030 anstrebt. Treibhausgasneutralität lautet gar die Parole bis 2045. Um dieses hochgesteckte Ziel zu erreichen, lässt sich die Bundesregierung einiges kosten und legt immer neue Fördermöglichkeiten unter anderem für Solaranlagen auf.

Kein Wunder, dass sich immer mehr Haus- und Wohnungseigentümer für eine klimafreundliche Stromproduktion entscheiden. Denn mit einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) wird die Energie der Sonne genutzt. Diese wandelt den Strom direkt um und arbeitet zu 100 Prozent klimaneutral.

So lässt sich der Stromverbrauch drastisch reduzieren – sprich es wird weniger Strom pro Jahr vom Energieversorger genutzt, was die Stromrechnung schrumpfen lässt. Weiteres Plus: die langfristige Rendite. Ja, richtig! Eine Photovoltaikanlage zählt mit zu den sichersten Formen der Geldanlage. Warum? Grund ist die für 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung ins öffentliche Stromnetz. Dies sichert den Eigentümern regelmäßige und gesicherte Einnahmen.

Solarthermie

Mit der richtigen Planung und Installation können Immobilieneigentümer auch einen Großteil ihres Warmwasserbedarfs durch die Sonnenenergie decken und somit noch mehr Energiekosten sparen. Die Anlagen verfügen über Solarkollektoren, die auf dem Dach oder an der Fassade eines Gebäudes angebracht werden. Die Kollektoren absorbieren Sonnenstrahlen und erwärmen eine Flüssigkeit, die als Wärmeträgermedium dient. Diese sogenannte Solarflüssigkeit fließt durch Rohre von den Kollektoren hinunter zu einem Behälter im Gebäude. Dort wird die Wärmeenergie gespeichert und bei Bedarf im Gebäude genutzt – entweder für die Warmwassererzeugung oder die Heizungsanlage.

Förderungen

  • Zuschüsse von Energieversorgern:

Einige Energieversorgungsunternehmen stellen Fördermittel für die Investition in Solarstrom in Form von Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher bereit. Die Art der Förderung variiert von Versorger zu Versorger. Während einige Stadtwerke einen Aufschlag auf die staatliche gezahlte Einspeisevergütung zahlen, gewähren andere einen einmaligen Zuschuss, ggf. in Abhängigkeit von der installierten Leistung der PV-Anlage.

Antragsberechtigt sind meist Kunden des Unternehmens. Darüber hinaus kann eine Förderung auch an weitere Bedingungen geknüpft werden, wie etwa das Werben von Neukunden. Das genaue Nachlesen der Förderbedingungen ist ratsam.

  • Kredit für eine Photovoltaik-Förderung der KfW-Bank:

Speziell zur Förderung von Photovoltaik-Anlagen hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) das Programm Erneuerbare Energien – Standard 270 aufgelegt, welches eine zinsgünstige Finanzierung ermöglicht. Förderfähig sind neben dem Kauf einer neuen Photovoltaik-Anlage auch der Aufbau und die Erweiterung von gebrauchten Anlagen. Hierbei können unterschiedliche Laufzeiten gewählt werden. Die Konditionen des Förderkredits sind abhängig von der Bonität des Antragstellers. Diese ermittelt die Hausbank des Antragstellers, über die auch der Kreditvertrag abgeschlossen wird.

  • Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz:

In der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
erhält man mit Eingabe des Suchwortes "Photovoltaik-Förderung" ausführliche
Informationen über eine Photovoltaik-Förderung. Mit dem Förderprogramm "Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik" unterstützt die L-Bank Privatpersonen, die an ihrem Wohnhaus eine Photovoltaik-Anlage erstmalig installieren oder ihre bestehende Anlage erweitern, modernisieren oder nachrüsten möchten. Die Förderung wird als langfristiges zinsverbilligtes Darlehen gewährt.

Der Antrag muss vor Beginn der zu fördernden Maßnahmen gestellt werden.

Die Baufinanzierungsberaterinnen und -berater der Sparkasse Offenburg/Ortenau informieren über die Förderkredite der KfW und L-Bank und übernehmen für Sie die Antragstellung. Darüber hinaus erstellen sie individuelle Finanzierungskonzepte und zeigen die Vorteile des hauseigenen Förderprogramms "S-Klimaschutzplan" auf.

  • S-Klimaschutzplan der Sparkasse Offenburg/Ortenau:

Egal, ob Bestandsimmobilie oder Neubau, ob Haus auf dem Land oder Eigentumswohnung in der Stadt. Die Sparkasse unterstützt mit dem
S-Klimaschutzplan nachhaltige Investitionen in eine Immobilie. Im Rahmen des S-Modernisierungskredits Klima erhält man für die Installation von Anlagen zur
Stromerzeugung (u.a. Photovoltaik-Anlagen oder Batteriespeicher) besonders
günstige Konditionen sowie zusätzlich einen Klimabonus* in Höhe von 250 Euro.


* Der Klimabonus kann für einen Modernisierungskredit bis max. 75.000 Euro nur einmal pro Kunde beantragt werden. Der Nachweis erfolgt über die Vorlage des Handwerkerangebots.