Einstimmig hat der Gemeinderat in seiner Montagssitzung den Bebauungsplan „Sondergebiet (SO) Kindertagesstätte Im Vogelsang“ in Niederschopfheim über eine der letzten Hürden geholfen.

Dazu hat er zunächst die Stellungnahmen, die nach der Offenlage von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangen sind, eingearbeitet und dann den Bebauungsplan mit allen Bestandteilen als Satzung beschlossen.

Für den Standort

In der Vorlage zum Thema schreibt Hauptamtsleiter Dirk Sauer, der Gemeinderat Hohberg habe sich bereits in der Vergangenheit für den Standort zwischen Hofweier und Niederschopfheim entschieden.  Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von etwa 0,96 Hektar und liegt auf der Gemarkung Niederschopfheim, südlich-westlich des Feuerwehrhauses Einsatzabteilung West. Der Bereich ist im gültigen Flächennutzungsplan (FNP) der Verwaltungsgemeinschaft Offenburg noch als landwirtschaftliche Fläche dargestellt.

Im Zuge der 5. Änderung des Flächennutzungsplans soll das Plangebiet für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Kindertageseinrichtung“ dargestellt werden.

Planerin Katrin Hansert erläuterte in der Sitzung die Ergänzungen zur Offenlage-Fassung der 5. FNP-Änderung: Im parallel stattfindenden Bebauungsplanverfahren sei festgestellt worden, dass aus Lärmschutzgründen und der verkehrlichen Erschließung (Unterbringung von Stellplätzen) ein Abrücken/Verschieben von der Alten Landstraße notwendig sei, wie es Sauer ausdrückt. Ebenso müsse die Außenbereichsfläche aus Lärmschutzgründen zwingend im rückwärtigen Bereich hinter dem Gebäude angesiedelt werden. Lärmquellen sind Straße, Schiene und benachbartes Gewerbe.

Nach hinten

Sauer ergänzt dazu, die Außenbereichsfläche müsse aus Lärmschutzgründen zwingend im rückwärtigen Bereich hinter dem Gebäude angesiedelt werden. Ebenso quere derzeit ein notwendiger landwirtschaftlicher Bestandsweg das Baugrundstück Flurstück Nr. 921. Mit der Verschiebung des Projektes nach Westen, mit einer größeren Grundstückstiefe, könne so auch dessen Umlegung vermieden werden. Man weiche so auch der Ein- und Ausfahrt der gegenüberliegenden Feuerwehr, Abteilung West, aus.

Katrin Hansert sagte, es sei der letzte große Schritt für das Projekt. Insgesamt sei es ein flottes Verfahren gewesen, „die Zusammenarbeit lief gut.“ Nun muss das Landratsamt noch den Bebauungsplan genehmigen, danach komme der Beschluss im Gemeinderat.

Hansert zitierte unter anderem die Einwendungen der Behörden. So werde man die Anregung, für das Schmutzwasser den Verbandssammler zu nutzen, mit dem AZV diskutieren. Das Baurechtsamt merkte an, die Geschwindigkeit für die alte Landstraße könne nicht im Bebauungsplan, sondern nur verkehrsrechtlich geregelt werden. Bürgermeister Andreas Heck versicherte, das mit dem Landratsamt zu klären.